DVAG nochmals zur Beratung durch Banken

Warum eigentlich lassen sich Banken und Sparkassen in so großem Stil auf die Vermittlung von Versicherungen, Derivaten und anderen Finanzprodukten ein und handeln sich damit erhebliche Kritik wie zuletzt beim Beratungstest ein?

Denn dieses Geschäftsfeld gehört ganz sicher nicht zum Kerngeschäft einer Bank oder Sparkasse. Die Begründung: Für ihr Kerngeschäft – die Versorgung der Wirtschaft mit Geld in Form von Krediten / Darlehen – müssen Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Vorschriften als Sicherheit Eigenkapital (so genannte Solvabilitätsmittel) vorhalten.

Gerade zur Zeit ist es aber für die Banken krisenbedingt aufgrund deutlich höherer Ausfallrisiken schwierig, mit dem Kreditgeschäft zu expandieren oder so viel Geld zu verdienen, dass damit die vom Kapitalmarkt geforderten 20 Prozent und mehr EK-Rendite erreicht werden können.

Also gilt es, zusätzliche Ertragsquellen zu erschließen, die von den Eigenkapitalvorschriften nicht erfaßt werden und risikolos sind. Denn jeder zusätzliche Euro Gewinn aus einer solchen Quelle verbessert die EK-Rendite, da das Eigenkapital nicht – wie bei Ausweitung des Kreditgeschäftes – nachgezogen  werden muss.

Eine solche ertragreiche und risikolose Einnahmequelle ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen und anderen Finanzprodukten, die von den Eigenkapitalvorschriften nicht erfaßt wird.

Der Druck, in branchenfremden Geschäftsfeldern mit Provisionseinnahmen Geld verdienen zu müssen, kommt damit aus den gesetzlichen Eigenkapitalvorschriften und vom Druck des Kapitalmarktes, der – vor allem von den börsennotierten Banken – hohe EK-Renditen fordert. Zusätzlich belasten die krisenbedingt erhöhten Ausfallrisiken im Kerngeschäft.

Die oft so bezeichnete „Renditegier“ von Banken / Sparkassen, die aktuell auch von der Politik beklagte „Kreditklemme“ und das Ausweichen der Banken / Sparkassen auf branchenfremde Geschäftsfelder haben also aus Sicht der Deutsche Vermögensberatung DVAG durchaus auch regulatorische Hintergründe.