DVAG zu Doppelagenten

Ein interessanter Beitrag findet sich im Versicherungsjournal vom 30. März 2010.

Offensichtlich gibt es eine Reihe von Finanzvertrieben, die selbst am Markt mit Maklerstatus, also als ungebundene Vermittler auftreten, zugleich aber ihre neu rekrutierten Berater über „befreundete Versicherer“ als gebundene Vermittler registrieren.

Damit wird versucht, von den dem gebundenen Vermittler gesetzlich eingeräumten Besonderheiten in der Haftung und Ausbildung zu profitieren, die für den gebundenen Vermittler aufgrund seiner unmittelbaren und exklusiven Beziehung zu einem Versicherer gelten.

Tritt ein Berater beim Kunden unter dem Dach eines ungebundenen Finanzvertriebs auf, ist gleichzeitig selbst aber als gebundener Vermittler registriert, ist dies faktisch eine Umgehung des Vermittlergesetzes und eine Benachteiligung gegenüber denjenigen, die sich wie die Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung im Versicherungsbereich unmißverständlich zu ihrem Status als gebundener Vermittler bekennen.