2.700 Euro Honorar

Versicherungsmakler Meggle berichtete anlässlich einer Podiumsdiskussion auf dem 16. ChartaMarktplatz (siehe Versicherungsjournal vom 07.05.2010) darüber, dass die Honorarberatung auch für Privatkunden mit geringem Einkommen interessant sei.

So habe er bei einer Köchin mit 1.500 Euro Monats-Nettoeinkommen für die Vermittlung von Vorsorgeverträgen und notwendiger Sachversicherungen 2.700 Euro Einmalhonorar und 7 Euro monatliches Servicehonorar durchsetzen können. Das Einmalhonorar durfte die Kundin in vier Raten bezahlen.

Das sind stolze Beträge, und offensichtlich ist die Köchin sparsam genug, um innerhalb von 4 Monaten 2.700 Euro aufbringen zu können. Allein dies wird den meisten Kunden mit vergleichbaren Nettoeinkommen sehr schwer fallen.

Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Vergütung über Provisionen auch für den Kunden von Vorteil ist. Denn hier wird das Beratungsentgelt vom Kunden anteilig mit den monatlichen Versicherungsprämien, in der Riester-Rente z.B. verteilt über 5 Jahre (also in 60 (!) Raten), gezahlt. Anstelle des Kunden übernimmt somit der Versicherer die Vorfinanzierung der Abschlussprovision.

Außerdem drängt sich uns als DVAG Deutsche Vermögensberatung die Frage auf, was der Köchin denn da vermittelt wurde. Für 2.700 Euro Provision müsste in jedem Fall ein beträchtliches Vertragsvolumen dahinter stehen. Und das bei einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro?