Rürup-Rente jetzt noch attraktiver

Die Rürup-Rente war schon bisher vor allem für Freiberufler und Selbständige eine besonders interessante Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersversorgung.

Denn schon jetzt können 70 Prozent der Beiträge (bis 20.000 Euro p.a. für Alleinstehende / 40.000 Euro für Ehepaare) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 sind diese Beiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.

Jetzt ist die Rürup- oder Basisrente noch attraktiver. Denn aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils sind zertifizierte Verträge nunmehr pfändungssicher, d.h. die Rente geht bei Insolvenz des Selbständigen nicht in die Konkursmasse ein. Und dies gilt – besonders wertvoll – nicht nur für die Altersrente, sondern auch für eine in den Vertrag integrierte BU-Rente.

Bereits heute ist die DVAG Deutsche Vermögensberatung Marktführer im Bereich der Rürup-Rente. Wir sind sicher, dass mit Hilfe dieser wegweisenden Entscheidung des BGH noch mehr Kunden von den Vorteilen dieses Produktes überzeugt werden können, zumal unser Premiumpartner AachenMünchener Lebensversicherung nicht nur exzellente Rürup-Produkte im Angebot hat, sondern auch einer besten BU-Versicherer am Markt ist (eine aktuelle Übersicht der Ratings der AM ist hier zu finden).