Grauer Kapitalmarkt

Insbesondere die auf dem Versicherungsmarkt tätigen Vermittler sehen sich spätestens seit Einführung des so genannten Versicherungsvermittlergesetzes einer Flut gesetzlicher Regelungen zur Berufszulassung und -ausübung ausgesetzt.

Ganz anders sieht es aus bei den Vermittlern im so genannten „grauen Kapitalmarkt“, auf dem bis heute fast ohne jede Regulierung Schiffsbeteiligungen, geschlossene Fonds jedweder Art oder Unternehmensbeteiligungen verkauft werden.

Der sehr unterschiedliche Regulierungsgrad erstaunt: Denn Versicherungsprodukte sind weit weniger „gefährlich“ (riskant), als die Produkte des grauen Kapitalmarktes. Insoweit müsste eigentlich der graue Kapitalmarkt zum Schutz der Kunden deutlich mehr beaufsichtigt werden, als der Versicherungsmarkt.

Dies hat jetzt auch die Politik erkannt. Denn noch in diesem Jahr soll ein Entwurf für ein Gesetz vorgelegt werden, so die FAZ vom 13.11.2010 (Seite 21).

Wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung begrüßen dies. Nicht primär, weil wir glauben, dass durch gesetzliche Regelungen alles besser wird. Sondern in erster Linie, weil nur so Chancengleichheit hergestellt werden kann.

Im Übrigen: Produkte des grauen Kapitalmarktes gehörten noch nie zum Angebot der Vermögensberater der DVAG. Aus gutem Grund. Denn mit Geld spielt man nicht.