Beratung durch Banken

Ein interessantes Beispiel für die Beratung durch Banken thematisierte das Versicherungsjournal in seiner Ausgabe vom 3. Dezember 2010.

Danach wurde einem Kunden zur Finanzierung einer selbst genutzten Eigentumswohnung ein endfälliges Darlehen in Verbindung mit einer Tilgungsaussetzungsversicherung verkauft. Der Fehler: Der Darlehensbetrag wurde mit der gesamten Ablaufleistung einschließlich Überschussbeteiligung gegenfinanziert.

Es kam, wie es kommen musste: Die Überschussbeteiligung erreichte bei Ablauf nicht die ursprünglich ausgewiesene Höhe, und so reichte die Ablaufleistung nicht aus, um das Darlehen in voller Höhe abzulösen.

Der Kunde klagte, weil nach seiner Auffassung ein Annuitätendarlehen für ihn die weit bessere Lösung gewesen wäre. Wäre er nicht selbst Steuerberater und damit sachkundig gewesen, hätte das Gericht ihm wahrscheinlich Recht gegeben.

Der Kunde mag insoweit Recht haben, als die gewählte Konstruktion wegen der steuerlichen Effekte (Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen) meist nur bei der Finanzierung fremdgenutzter Immobilien eingesetzt wird.

Viel wichtiger als die Finanzierungskonstruktion dürfte aber wohl sein, dass dem Kunden vom Banker in der Beratung offensichtlich nicht bewusst gemacht wurde, dass die im Angebot ausgewiesene Überschussbeteiligung keine garantierte Größe ist.