Stigma Umdeckung

Stigma steht unter anderem für "Brandmal". Das passt durchaus zur so genannten "Umdeckung", die derzeit als eines der Hauptübel im Finanzvertrieb gilt, vor allem in der privaten Krankenversicherung.

Richtig ist dies, wenn beispielsweise ein Makler alle paar Jahre die Krankenversicherung seines Kunden auf einen neuen Versicherer umdeckt, weil dieser „angeblich“ günstiger sei oder bessere Tarife habe. Dass dabei auch die bereits angesammelte Alterungsrückstellung ganz oder teilweise verloren geht, wird oftmals verschwiegen. Meist ist es ausschließlich das Courtage-Interesse, das derartiges Verhalten begründet. Die Einforderung von Verbraucherschutz ist deshalb an dieser Stelle zweifelsohne zu befürworten.

Es gibt aber – auch in der privaten Krankenversicherung – Umdeckungen, die durchaus im Interesse des Kunden sind. Denn es entspricht dem kleinen Einmaleins des Wettbewerbs, dass sich auch in der Krankenversicherung die Leistungen und Preise der einzelnen Anbieter unterscheiden, zum Teil ganz erheblich. Vor allem Kunden, deren Verträge noch nicht allzu lange laufen resp. deren Alterungsrückstellungen noch gering sind, sollten ggf. die Chance eines Versichererwechsels prüfen, solange die gesundheitliche Situation einen solchen Wechsel risikobedingt noch zulässt.

Ein Stück gelebter Verbraucherschutz ist dabei schon die Beratung durch einen so genannten gebundenen Vermittler, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung gehören. Denn diese haben gar nicht die Möglichkeit, alle paar Jahre einen neuen Versicherer ins Spiel zu bringen.

So vermitteln unsere Vermögensberater exklusiv die vielfach prämierten Tarife unseres Premiumpartners Central Krankenversicherung, über die wir hier in unserem Blog bereits vielfach berichtet haben, z.B. in den Beiträgen vom 20. Oktober, 30. September, 22. August und 21. Mai 2010.