Diffuse Zuständigkeit

Gewerbeämter, BaFin, Industrie- und Handelskammern: Die Zuständigkeiten für die Beaufsichtigung der Berater in der Finanzbranche sind - sei es bei der Erlaubniserteilung, bei der Registrierung, der Sachkundeprüfung oder bei der laufenden Überwachung - ausgesprochen diffus.

Einen auch aus Sicht der DVAG Deutsche Vermögensberatung sinnvollen Vorschlag hat nun der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK vorgelegt mit dem Ziel, die gesamte Zuständigkeit bei den IHKs zu bündeln. Natürlich auch verbunden mit eigenen Interessen, ganz sicher aber auch im Interesse der Branche und der Verbraucher, denn es war schon immer so, dass zuviele Köche den Brei verderben, ganz abgesehen von den Reibungsverlusten.

Was der DIHK in diesem Kontext im Übrigen kategorisch ablehnt: Die Offenlegung der Provisionen, denn damit würden nur Neid und Mißgunst geschürt.