Gesetz für Finanzvermittler

Der Beruf des Versicherungsvermittlers wird schon seit Jahren gesetzlich geregelt.

Jetzt hat ein korrespondierendes Gesetz das Bundeskabinett durchlaufen und steht damit kurz vor Einführung, das die Vermittlungstätigkeit auf dem grauen Kapitalmarkt regeln wird. Sicher eine gute Idee, denn gerade Produkte des grauen Kapitalmarktes sind häufig besonders riskant und stellen deshalb auch hohe Anforderungen an die Vermittlungstätigkeit. Dies der Grund, warum Vermögensberater der DVAG solche Produkte generell nicht anbieten.

Nach dem Gesetzentwurf müssen Vermittler, die auf dem graue Kapitalmarkt tätig sind, zukünftig einen Sachkundenachweis erbringen, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sich bei der IHK registrieren lassen, die Verhaltensvorschriften des WpHG einhalten und die schon für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.