Keiner will …

Ein Gesetz zur Überwachung der Vermittler von geschlossenen Fonds und Produkten des grauen Kapitalmarktes steht unmittelbar bevor.

Strittig ist hingegen die Frage, wer für die Beaufsichtigung der Vermittler zuständig ist. Normalerweise wäre es die BaFin, der Gesetzentwurf sieht jedoch eine Beaufsichtigung durch die Gewerbeämter vor. Diese wollen nicht, da ihnen die Kompetenz fehlt und hohe Kosten für die Überwachung drohen. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei diesem Modell die Überwachungspraxis aufgrund der großen Zahl von Gewerbeämter höchst unterschiedlich sein wird.

Spricht also Vieles für die BaFin, doch auch diese verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten zur Überwachung des Gesamtmarktes. Und auch die BaFin müsste die Kostenfrage klären: Bislang wird die Behörde von den überwachten Unternehmen – Banken und Versicherern – im Umlageverfahren finanziert. Wird dieses Prinzip beibehalten, müßten zukünftig auch die Vermittler von geschlossenen Fonds und Produkten des grauen Kapitalmarktes „Gebühren“ an die BaFin entrichten.