Arme Witwen …

... so der Aufmacher in portfolio international vom 22. Juli 2011 (Seite 38).

Der Tenor: Die Deutschen sprechen inzwischen – zu Recht – sehr viel über das Thema Altersversorgung, vergessen dabei aber zunehmend ein Risiko, das noch weit dramatischere Auswirkungen haben kann. Weniger für einen selbst, als für die, die alleine bleiben: Die Versorgung des Lebenspartners und der Kinder bei Tod des Hauptverdieners.

Dazu einige interessante Zahlen aus dem Artikel:

  • Durchschnittlich knapp 600 Euro monatlich erhalten die Hinterbliebenen von gesetzlich Rentenversicherten. Das reicht in der Regel gerade einmal für die Miete einer Wohnung, wenn überhaupt.
  • Auf knapp 28.000 Euro beläuft sich aktuell der durchschnittliche Todesfallschutz aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
  • Bei 1.113 Euro pro Monat liegt die Armutsgrenze für Alleinerziehende mit Kind. Wird also die ggf. fällig werdende Leistung aus der privaten Lebensversicherung verwendet, um die gesetzliche Hinterbliebenenrente  bis zur Armutsgrenze aufzustocken, ist das Geld bei drei Prozent Zinsen nach dreieinhalb Jahren aufgebraucht. Lebenslang ergäbe sich für den / die Hinterbliebene(n) eine monatliche Rente in Höhe von 57 (!) Euro.
  • Kapitallebensversicherungen mit Todesfallschutz werden immer seltener, Rentenversicherungen ohne immer häufiger abgeschlossen. So enthielten im Jahr 1985 noch 98 Prozent der Verträge Todesfallschutz, inzwischen sind es nur noch 60 Prozent.
  • Risikolebensversicherungen haben gerade einmal fünf Prozent Anteil am Gesamtbestand der 90 Mio. LV-Policen und sind mit einer durchschnittlichen Todesfallsumme in Höhe von knapp 60.000 Euro (2010) viel zu niedrig dotiert.

Bleibt unterm Strich: Wer unterhaltsbedürftige Kinder hat, einen Lebenspartner, der deshalb allenfalls ein Zusatzeinkommen erwirtschaften kann, wer möglicherweise noch eine Baufinanzierung tilgen muss, sollte unbedingt an den Fall der Fälle denken und vorsorgen. Zumal reiner Todesfallschutz gar nicht so teuer ist.