Beratungsqualität (IX)

Was kann ein Finanzvertrieb wie die DVAG tun, um Beratungsqualität zu gewährleisten?

Heute Teil IX: Förderung der Mitgliedschaft im Berufsverband, dem BDV Bundesverband Deutscher Vermögensberater.

Schon bei Aufnahme der Tätigkeit als Vermögensberater empfehlen wir unseren Partnern eine solche Mitgliedschaft. Aus gutem Grunde, denn jeder Vermögensberater profitiert maßgeblich von der Arbeit des Verbandes.

Doch wie wirkt sich diese Mitgliedschaft auf die Beratungsqualität aus?

Ganz einfach: Jedes Mitglied verpflichtet sich per Unterschrift zur Einhaltung der vom Verband herausgegebenen Richtlinien für die Berufsausübung. Und diese beinhalten z.B.:

  • Vorrang des Kundeninteresses
  • Fachliche Qualifikation
  • Ständige Weiterbildung
  • Erstellung einer Vermögensanalyse
  • Einheit von Vermögensaufbau und Vermögensabsicherung
  • Vorrang der Sicherheit
  • Verständliche Information
  • Langfristige Beratung und Betreuung

So einige der Richtlinien.

Selbstredend, dass auf diesem Wege die Interessen des Kunden und damit die Qualität in der Beratung gewahrt sind.