Peanuts?

Peanuts, scheinen wohl viele zu denken, wenn es um das Thema „Vermögenswirksame Leistungen“ geht.

Anders lässt sich wohl nicht erklären, dass geschätzte neun Millionen Berechtigte in Deutschland auf die ihnen zustehenden Leistungen – ggf. einschließlich Arbeitnehmersparzulage – verzichten (siehe WELT AM SONNTAG vom 20. Januar 2013).

Welch fataler Irrtum: So rechnet die Zeitung vor, dass ein Sparer, der fünf solcher arbeitgeber- und staatsfinanzierter „VL-Verträge“ (jeweils mit sechs Jahren Laufzeit und einem Jahr Sperrfrist) nacheinander bedient und bei der Auswahl des dahinter liegenden Fondssparvertrages ein wenig Glück hatte, immerhin auf eine Geldsumme von 53.000 Euro kommt. Wie gesagt, bei einem großzügigen Arbeitgeber und geringem Einkommen ohne jede Eigenleistung.

Bleibt: Niemand, der die Möglichkeit hat, von seinem Arbeitgeber VL-Leistungen zu erhalten, sollte darauf verzichten, denn auch kleine monatliche Anlagebeträge summieren sich über lange Laufzeit zu einem kleinen Vermögen auf.

Welche Möglichkeiten zur Anlage es gibt und wie man in den Genuss der Arbeitgebersparzulage kommt, weiß jeder Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung.