§ 34f GewO – Teil 5

Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.

In einer kleinen Serie wollen wir deshalb hier im Blog darstellen, worum es geht, wie wir es sehen und wie die DVAG Deutsche Vermögensberatung positioniert ist.

Heute: Letzter Teil der Serie zum § 34f – Zukunftsszenario

Wer nicht vom Sachkundenachweis befreit ist oder diesen bis Ende 2014 nachweist, darf ohne Zulassung nach § 34f GewO kein Anlagegeschäft mehr vermitteln. Dies trifft spätestens dann alle (also auch die, die von Übergangsregelungen profitieren), die mit dem 30.06.2013 die Frist zur Ummeldung des bisherigen § 34c in den neuen § 34f haben verstreichen lassen.

Stellt sich die spannende Frage, wieviele der heute in der Anlagevermittlung tätigen Berater dann auch ohne Zulassung einfach ihr Geschäft weiter betreiben und damit dann gegen geltendes Gesetz verstoßen.

Die These, dass dies nicht wenige sein werden, ist nicht ganz unbegründet. Denn wo kein Kläger da kein Richter. Die IHKen und Gewerbeämter können ja nicht in die privaten Haushalte fahren und dort prüfen, ob Anlageberatung stattgefunden hat und ob der Berater eine entsprechende Zulassung hatte. Und kaum ein Kunde kennt dies neue gesetzliche Regelung.

Im Laufe der Zeit wird es aber Klagen der Kunden geben, wenn sich Anlageprodukte nicht so entwickeln, wie es versprochen wurde. Und spätestens dann wird sich zeigen, ob eine gewerberechtliche Zulassung des Beraters vorlag.

Es gibt aber auch noch einen anderen Weg, nämlich den, dass die Anbieter von Finanzprodukten sich vor Annahme eines Geschäftes vom Berater nachweisen lassen, dass dieser über eine Zulassung nach § 34f verfügt. Nicht alle Anbieter werden so verfahren, leider, denn dies wäre der beste Weg. Sicher wird so mancher Anbieter die Verantwortung für dieses Thema von sich weisen und gerne das vermittelte Geschäft annehmen.

Auch wenn viele der bisherigen Berater die Vermittlung von Finanzprodukten aufgrund des Gesetzes einstellen werden oder schon eingestellt haben: Es wird so wohl einige Jahre dauern, bis die zu erwartende Marktbereinigung abgeschlossen ist.