Grundlage der Altersversorgung

Was ist die Grundlage der Altersversorgung?

Diese Frage stellt die FAZ vom 7. Juni 2013. Die vordergründige Antwort liegt nahe: Der Abschluss eines Vorsorgevertrages, vorzugsweise eine private Rentenversicherung.

Doch mit dieser Antwort gibt sich die FAZ nicht zufrieden, und das ist richtig.

„Der Aufbau des Vermögens, und das ist vielen Menschen nicht richtig bewusst, beginnt nicht mit dem Sparen von Geld, sondern mit der Abwehr der Gefahren, in diesem Fall den finanziellen Folgen der Invalidität.“

Das Zitat nimmt Bezug auf das Risiko, berufs- oder erwerbsunfähig zu werden und so gar nicht mehr in der Lage zu sein, fürs Alter vorzusorgen, sprich: abgeschlossene Verträge zu Ende zu führen.

Eine Einsicht, die schon immer zum Beratungsansatz der Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung gehört: „Vermögensaufbau ohne vorherige Vermögensabsicherung – und dazu gehört auch die Arbeitskraft – gleicht einem Haus ohne Fundament“, so einer der Beratungsleitsätze der DVAG.

Oder: „Vermögen sichern, Vermögen planen, Vermögen mehren“, und zwar in dieser Reihenfolge.