Provisionsverbot

Einige Länder wie England oder Holland haben tatsächlich - wohl angetrieben durch Verbraucherschützer - Provisionen für die Vermittlung von Finanzverträgen verboten.

Beratung darf nur noch gegen Honorar erfolgen. Auch das Europäische Parlament beschäftigte sich mit dem Thema und kam nun zum richtigen Schluss, dass Provisionen eine sachgerechte und durchaus angemessene Art der Vergütung für solche Vermittlungsleistungen sind. Den Mitgliedsländern wird also eine Abschaffung weder empfohlen noch verordnet.

Was sind die schon jetzt eingetretenen Folgen in NL und UK? Die Nachfrage nach bislang verprovisionierten Produkten ist dramatisch eingebrochen.

Wer das zu Ende denkt, kann sich sehr schnell ausmalen, welche zusätzlichen Lasten schon bald auf die Staatshaushalte in diesen Ländern zukommen, wenn die Bürger – so wie es sich abzeichnet – keine private Vorsorge mehr betreiben für existentielle Themen wie Alter, Krankheit und Pflege.

Damit wird deutlich: Die Vermittler in der Finanzbranche haben eine überragend wichtige Aufgabe in der Volkswirtschaft. Sie wecken Bedarf und sorgen dafür, dass die Bürger privat vorsorgen und Vermögen bilden. Politiker, die die Vergütung für diese Dienstleistung abschaffen und damit das Beratungsangebot mehr oder weniger vernichten, fügen ihrem eigenen Land und den Bürgern einen immensen Schaden zu.