Regulierungswut

Deutsche Bausparkassen unterliegen aktuell der Aufsicht durch die BAFin, die über die Einhaltung des Bausparkassengesetzes wacht.

In erster Linie wird durch dieses geregelt, dass Bausparkassen Kundengelder nur sehr eingeschränkt am Kapitalmarkt anlegen dürfen und ihre Tarife durch die BAFin genehmigen lassen müssen.

Soweit so gut.

Nun meldet sich Brüssel und will große Bausparkassen ab 30 Mrd. Euro Bilanzsumme zusätzlich der europäischen Bankenaufsicht durch die EZB unterwerfen (s. Börsenzeitung vom 31. Dezember 2013, S. 37). Ergebnis ist dann eine „Doppelaufsicht“, die einen erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand auslösen wird.

Viel mehr aber erstaunt: Das Bausparen gibt es nur in Deutschland, Österreich und mit Einschränkungen in der Tschechischen Republik. Warum bedarf es dann einer europäischen Aufsicht, zumal Bausparkassen im Finanzsektor eher stabilisierend wirken und nicht systemrelevant sind, da sie nicht mit anderen Finanzunternehmen vernetzt sind?