Für Altersvorsorge tabu

Ein wegweisendes Urteil hat aktuell das Landgericht Stuttgart gesprochen.

Danach wurde eine Volksbank zu hohem Schadenersatz verurteilt, weil sie ihrem Kunden für die Altersversorgung einen Schiffsfonds empfohlen hatte. Das Argument der Richter: Schiffsfonds sind für die Altersversorgung ungeeignet, und ein Berater muss dies beachten, wenn er sich nicht der Falschberatung bezichtigen lassen will (siehe z.B. Kölner Stadtanzeiger vom 10. März 2014, S. 8).

Ein begrüßenswertes Urteil. Denn Schiffsfonds sind nichts anderes als Unternehmensbeteiligungen, deren Erträge letztendlich von den Chartermargen und damit vom Handel zwischen den Weltmärkten abhängen. Sie sind damit riskant, bis hin zur Möglichkeit des Totalverlustes. Und sie entsprechen in ihrer Konstruktion auch nicht den Anforderungen des „Rentner-Daseins“ mit idealerweise lebenslang und monatlich bereit stehenden Mitteln wie z.B. bei der privaten Rentenversicherung.

Warum verkaufen Banken und andere solche Anlageformen an ahnungslose Kunden als Altersversorgung, zumal ja auch die meisten Sparkassen und Banken private Rentenversicherungen über Kooperationspartner anbieten könnten? Ganz einfach: Oftmals ist der Bankensektor selbst an solchen Investments beteiligt. Und meist wird für die Vermittlung solcher Fonds eine Provision gezahlt, die noch deutlich über der einer Lebensversicherung liegen kann. 

Insoweit: Tatsächlich ein begrüßenswertes Urteil.