Grob fahrlässig

Immer wieder gibt es - gerade in finanziellen Fragestellungen - so genannte "Leser-Telefonaktionen", bei denen die Leser unter einer Hotline anrufen und Fragen stellen können, um sodann per Telefon Rat vom Fachmann zu erhalten (s. zuletzt WELT AM SONNTAG vom 30. März 2014, S. 44.)

Dann tauchen  Fragen wie folgt auf: „Soll ich mit Blick auf die niedrigen Zinsen meine Lebensversicherung kündigen? Wie soll ich meine gerade bekommene Erbschaft anlegen? Soll ich aus Aktien aussteigen? Wie komme ich an gute Fonds?“

Fragen, die in der heutigen Zeit fast jeder hat.

Aber eines ist sicher: Eine seriöse Antwort auf diese Fragen lässt sich nur dann geben, wenn im Vorfeld eine ausführliche Analyse aufgenommen und die Frage im Gesamtkontext mit den Zielen und Wünschen des Kunden sowie seiner finanziellen Situation gesehen wird.

Dazu ein ganz einfaches Beispiel: Wer z.B. 50.000 Euro aus einer Erbschaft anlegen will, kann darauf viele Antworten erhalten. Besser als jede Antwort wären jedoch Fragen. Beispielsweise die Frage nach vorhandenen Schulden. Denn fast immer ist es wirtschaftlicher, zunächst Schulden abzubauen und erst dann mit dem Vermögensaufbau zu beginnen. Wer also wie in diesem Falle Anlagevorschläge macht, ohne nach Schulden gefragt zu haben, handelt im Grunde grob fahrlässig und verantwortungslos.

Dies ist ein Grund, warum eigentlich jedem nur davon abgeraten werden kann, sich auf vorschnell gegebene Antworten im Rahmen einer Telefonaktion“ zu verlassen. Viel besser ist es, sich einem  Berater anzuvertrauen, der zunächst viel fragt und erst dann antwortet.