Fatale Folgen

Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern vorgetragene Forderung nach Abschaffung der Provision und Einführung einer verbindlichen Honorarberatung.

Großbritannien ist diesen Weg zumindest in einigen Bereichen gegangen, in Verbindung mit weit reichenden Qualifizierungsanforderungen, die ohne die in Deutschland etablierte „Alte-Hasen-Regelung“ eingeführt wurden (siehe z.B. Magazin „Das Investment“).

Nach rund drei Jahren sind die Folgen absehbar: Die Anzahl der Finanzberater ist von rund 280.000 auf knapp 35.000 gesunken. Breite Bevölkerungskreise erhalten keine Beratung mehr, auch, weil Honorarberatung oft erst ab mindestens 6stelligen Anlagesummen angeboten wird. So werden maximal zehn Prozent der privaten Haushalte erreicht.

Damit ist klar: Provisionsverbote und obligatorische Honorarberatung nehmen gerade Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen die Chance auf Beratung. Und ohne Beratung werden die meisten Menschen keine Vorsorge und keinen Vermögensaufbau betreiben und sie werden sich auch nicht im erforderlichen Maße gegen Risiken absichern. Am Ende wird es der der Staat sein, der einspringen muss. Und damit der Steuerzahler.