Ein „Muss“ für Hausfrauen

Denn in den meisten Fällen ist es dann nicht mehr möglich, mit der Wiederaufnahme einer Beschäftigung eine noch einigermaßen ausreichende gesetzliche Rente aufzubauen.

Gerade Hausfrauen sind mit am meisten von Altersarmut bedroht. Vor allem dann, wenn die Ehe nach Jahren in die Brüche geht. Umso wichtiger, dass auch Hausfrauen jede Chance nutzen, so früh wie möglich privat fürs Alter vorzusorgen.

Und dabei ist die Riester-Rente allererste Wahl, zumindest für diejenigen, die zulagenberechtigt sind. Und das sind Hausfrauen in der Regel immer dann, wenn auch der Ehemann Anspruch auf Riesterzulagen hat.

Das Gute daran: Um die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro zu erhalten, ist nur ein Mindest-Eigenbeitrag von 60 Euro jährlich notwendig. Für einen Euro Eigenbeitrag gibt es also über zwei Euro Zulage.

Auch wenn das bei Laufzeitende keine sehr hohe Zusatz-Rente einbringen wird: Es ist geradezu sträflich, nicht auch diese Chance zu nutzen, um im Alter vernünftig leben zu können. Wer es nicht tut, hat im Grunde kein Recht, sich später zu beklagen.

Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person.