Wucher

Wer Risiko und Rendite bei Immobilien betrachtet, sollte die Nebenkosten des Erwerbs sowie die laufenden Kosten nicht unbeachtet lassen.

Allzu gerne kritisieren Verbraucherschützer Lebensversicherungen und Investmentfonds aufgrund der Abschluss- und Verwaltungskosten.

Doch wie steht es eigentlich mit des „Deutschen liebstes Kind“, der Geldanlage und Altersversorgung mit Immobilien? Erstaunliches kommt bei dieser Betrachtungsweise zutage:

  • Es dürfte wohl kaum eine Anlageform geben, bei der – wie bei Immobilien mit bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer zzgl. Maklercourtage und Notar – die „Abschlusskosten“ über 10 Prozent liegen.
  • Und auch bei den „laufenden Kosten“ sieht es nicht besser aus, zumindest bei selbst genutzten Immobilien. Denn die Grundsteuer steigt von Jahr zu Jahr und je nach Einheitswert einer Immobilie liegt sie jährlich längst weit im vierstelligen Bereich.

Fazit: Jeder, der Geld anlegen und fürs Alter vorsorgen will und dabei neben Risiko und Rendite auch das Thema Kosten im Blick hat, sollte durchaus bei Immobilien die Grunderwerbsteuern als Abschlusskosten und die Grundsteuern als Verwaltungskosten einstufen. Erst dann ist Vergleichbarkeit gegeben.

Und dabei noch einen weiteren ganz gravierenden Unterschied beachten: Hinter Abschlusskosten steckt im Regelfall als Gegenleistung eine kompetente Beratung. Und hinter Verwaltungsgebühren z.B. ein professionelles Fondsmanagement. Hinter zu zahlenden Steuern nichts von dem.