Der Minus-Zins ist Realität

Es ist inzwischen durchaus an der Tagesordnung, dass institutionelle Anleger bei den Banken und Sparkassen Strafzinsen entrichten müssen, wenn sie dort in größerem Umfang Liquidität parken.

Denn auch die Geldhäuser werden „zur Kasse“ gebeten, wenn sie ihrerseits bei der EZB Einlagen halten.

Für Privatkunden, so ist allenthalben zu hören, gibt es noch keine Negativ- oder Strafzinsen.

Zwar meldete vergangene Woche der Online-Broker Flatex (Fintech Group), dass ab 15. März 2017 ein Negativzins von 0,4 Prozent für die Einlagen der Depotkunden gilt (siehe Handelsblatt vom 3. März).

Doch üblicherweise liegt der Guthabenzins bei Girokonten (noch) bei Null. Doch ist diese Betrachtung richtig?

Im Grunde nicht, denn das Maß der Dinge ist für jeden Sparer der Realzins, also der um die Preissteigerung bereinigte Zinssatz.

Mit Blick auf die sehr niedrigen Inflationsraten spielte dies in den letzten zwei Jahren nur eine untergeordnete Rolle. Ganz anders ist dies aber zu bewerten, nachdem das statistische Bundesamt aktuell eine Preissteigerungsrate in Höhe von 1,7 Prozent bekannt gegeben hat, die in erster Linie auf gestiegene Benzin- und Lebensmittelpreise zurückzuführen ist. Wer derzeit sein Auto volltankt, hat diesen Effekt längst zu spüren bekommen.

Das aber heißt: Wer bislang sein Erspartes auf dem Sparbuch ließ und sein Vermögen so zumindest real erhalten konnte, muss neu denken.

Anstelle von „Nullzinsen“ und Kapitalerhalt vermindert sich nunmehr das Ersparte, aktuell um 1,7 Prozent pro Jahr.